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Satzung
Statuten des Hubraumclub Grönebach 04
§.1
Wer das 18te Lebensjahr vollendet hat, einen Führerschein besitzt und im Besitz eines Kraftfahrzeuges ist, kann einen Antrag um Aufnahme im Hubraumclub stellen.
§.2
Die Deutsche Staatsbürgerschaft ist notwendig und bei Aufnahme nachzuweisen.
§.3
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2,50 Euro im Monat.
§.4
Im laufenden Jahr findet eine Hauptversammlung in der Vereinskneipe statt.
§.5
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist immer möglich. Jedoch wird der Beitrag nur für das letzte Jahr erstattet.
§.6
Wer wegen überhöhter Geschwindigkeit seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt, kann auf kosten des Hubraumclubs im Vereinslokal 5 Bier a 0,2 Liter trinken.
§.7
Vorstandsmitglied kann jedes Mitglied werden.
§.8
Der Vorstand wird immer auf der Jahreshauptversammlung gewählt und bleibt 2 Jahre im Amt.
Grönebach den 16.05.2004
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